Sachsen gab bereits im 18. Jahrhundert Papiergeld als Cassen-Billets aus um den wirtschaftlichen Krisen dieser Zeit entgegenzuwirken. Deren Einführung kann als Erfolg bezeichnet werden und führte nicht wie die Assignaten weiter in eine Krise. Später kamen auch noch Interims-Kassen-Scheine dazu, wie dieser Reichstaler nach dem Edikt vom 18. Dezember 1815. Diese waren laut Beschluss gleich anzunehmen wie die älteren, verbliebenen Cassen-Billets und sollten diesen durchgehend gleich geachtet werden. Bei den Cassen-Billets und somit dann auch den Interims-Scheinen verzichtete man jedoch auf einen Annahmezwang, um nicht die Akzeptanz der Bevölkerung des Papiergeldes zu verlieren. Dennoch sollten Zahlungen an den Staat ab einer bestimmten Summe auch in diesen Scheinen getätigt werden, um sie auch langfristig im Geldverkehr zu verankern.
Leipziger Münzhandlung und Auktion Heidrun Höhn, Auktion 94 (2020), Los 11. (Zuschlag: 660€)