Neben den Erzbischöfen bzw. Bischöfen ließen auch andere geistliche Institutionen Münzen prägen. Hier sind vor allem Klöster, Abteien und Stifte zu nennen. Unter einem Kloster versteht man einen nach außen abgeschlossenen Bereich, in dem Mönche oder Nonnen leben, um sich ganz Gott zu widmen. Vor allem durch die bedeutendste Klosterregel, vom hl. Benedikt um 540 verfasst, kam die Arbeit als konstitutives Element hinzu:
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