Um 919 existierten fünf Stammesherzogtümer: Bayern, Franken, Lothringen, Sachsen und Schwaben. In den folgenden Jahrhunderten erloschen sie. Bei den Stammesherzogtümern gründete sich die Herrschaft auf ein gegenseitiges, persönliches Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehnsherrn und belehnten Vasallen. An die Stelle dieser Herrschaftsform trat dann in den folgenden Jahrhunderten zunehmend der Territorialstaat, bei dem die Herrschaft in einem möglichst zusammenhängenden Territorium durch zentralisierte Instanzen ausgeübt wurde.
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