Am 12. Dezember 1566 ließ Kaiser Maximilian II. durch einen Reichsherold dem Herzog Johann Friedrich dem Mittleren die „Achts-Execution“ ankündigen. Dem vorausgegangen waren schriftliche Ermahnungen des Kaisers vom 13. Mai, 2. Juni und 5. Juli 1566, überbracht von kaiserlichen Kurieren bzw. Dienern des Herzogs, welche die Einlassung Herzog Johann Friedrichs mit Wilhelm von Grumbach auf das Schärfste verurteilten.
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