Autor: Ingolf Eckert
Die Einführung der Reichsmünzen im Deutschen Reich im Zeitraum von 1871 bis ca. 1909 (Teil 4)
3: Einzelstaatliche Münzprägungen im Deutschen Reich im Zeitraum vom 1. 1. 1871 bis zum 31. 12. 1873 Auf Grund der in Abschnitt 2 niedergeschriebenen Gesetzes lage im Deutschen Reich waren einzelstaatliche Prägungen (außer Reichsmünzen) wie folgt möglich: • Münzen aller Art vom 1. 1. 1871 bis zum 4. 12. 1871; • Goldmünzen und grobe Silbermünzen (außer Silbermünzen als Denkmünzen) vom 1. 1. 1871 bis zum 4. 12. 1871; • Silber-, Nickel- und Kupfermünzen (außer Silbermünzen als Denkmünzen) vom 1. 1. 1871 bis zum 9. 7. 1873; • Silbermünzen als Denkmünzen vom 1. 1. 1871 bis zum 31. 12. 1873. Während diese Prägungen nach den in Abschnitt 1 näher bezeichneten und vor dem 1. 1. 1871 existierenden Münzsystemen erfolgten, bildeten die 1872 geprägten mecklenburgischen 1-, 2- und 5-Pfennig-Stücke eine Ausnahme.
Diese wurden bereits nach dem neuen Marksystem geprägt. Jedoch stimmten deren technische Daten nicht mit denen gemäß Münzgesetz vom 9. 7. 1873 überein, so dass sie ab 1. 3. 1878 außer Kraft ge – setzt wurden, nachdem sie bis zu diesem Zeitpunkt in Mecklenburg gesetzliche Zahlungsmittel waren.
Die Einführung der Reichsmünzen im Deutschen Reich im Zeitraum von 1871 bis ca. 1909 (Teil 4)…