Autor: Numiscontrol
Eine Prägestätte zog um
Am 4. Dezember 1871 erließ Wilhelm I. deutscher Kaiser und König von Preußen das Gesetz über das Ausprägen von Reichsgoldmünzen. Diesem ging die erfolgte Zustimmung von Bundesrat und Reichstag voraus.
Mit diesem Gesetz war für das gesamte Deutsche Reich die Mark-Währungsperiode aus der Taufe gehoben. Die Münzgesetzgebung sowie die Münzprägung waren eine Hoheitsaufgabe des Deutschen Reiches und wurden in der Verfassung mit der Ordnung des Maaß-, Münz- und Gewichtssystems, nebst Feststellung der Grundsätze über die Emission von fundiertem und unfundiertem Papiergelde festgeschrieben. Dieses galt somit auch für das Königreich Sachsen. Das Königreich Sachsen führte damals im Bundesrat 4 der insgesamt 58 Stimmen.
Eine Prägestätte zog um…