Autor: Dr. Manfred Miller
Die Münzen und Medaillen der Geistlichkeit (Teil 4)
Deutschland, Österreich und Schweiz sowie angrenzende Gebiete · Teil 4 Bremen, Bistum, siehe auch > Hamburg und Verden Das Bistum Bremen bestand von 787 bis 1648. Es war ein Suffraganbistum des Erzbistums Köln, wurde dann aber selbst Metropolitansitz. Nach der Reformation wurde aus dem welt – li chen Besitz des Bistums, dem „Stift“, das Herzogtum Bremen, welches das Elbe-Weser-Drei eck umfasste91. Nach der Niederwerfung der Sachsen durch Kaiser Karl wurde im Jahr 787 Willehad zum Bi schof geweiht. Ihm wurde das Gebiet um die Wesermündung als Diözese zugewiesen. Er wählte Bremen zu seiner Residenz und weihte 789 den ersten Bremer Dom auf den Namen des Apostels Petrus. 848 beschloss die Synode von Mainz, das Bistum Bremen dem Erz bischof von Hamburg zu unterstellen, so dass ein Doppelbistum Bremen-Hamburg entstand.
Dies löste heftige Proteste des Erzbischofs von Köln, Hilduin, aus. Auch sein Nachfolger Gunthar von Köln wehrte sich dagegen, das Bistum an die Kirchenprovinz Hamburg abzu treten. So stand das Bistum Bremen theoretisch bereits seit 848 unter der Administration des Erzbischofs von Hamburg, praktisch jedoch erst seit ca. 870, als Papst Nikolaus I. be stimmte, dass das Bistum Bremen dem Erzbistum Hamburg zuzuführen sei. Erzbischof Adal gar (888–909) erlangte von Papst Sergius III. nochmals eine Bestätigung der Zu sammenle gung, jedoch unter der Vorgabe, dass Hamburg keine Suffragane erhalte. 1224 be stätigte Papst Honorius III. das Doppelbistum mit Sitz in Bremen endgültig, wobei jedoch das Dom kapitel von Hamburg bestehen bleiben sollte und zur Bischofswahl den Propst, den Dekan und den Scholaster nach Hamburg entsenden sollten.
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