Autor: U.E.G. Schrock
Deutsche Rettungsmedaillen (Teil 2)
Das Dritte Reich, welches sich im Rahmen seines Repräsentationszwanges auch bei der Verleihung von Orden, Ehrenzeichen und Abzeichen besonders profilierte, schuf, dem bisherigen förderativen Charakter entgegenwirkend, durch Verordnung über die Verleihung von Abzeichen für die Errettung aus Lebensgefahr des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg (1847-1934) vom 22. Juni 1933 für das gesamte Reich erstmals eine einheitliche Rettungsmedaille.
Sie würdigte Rettungstaten nach dem 9. April 1933. Zuvor erlaubte das Ordensgesetz vom 7. April 1933 wieder die Verleihung von Orden und Titeln, prinzipiell auch die Annahme ausländischer Auszeichnungen nach entsprechender Genehmigung.
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