Autor: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hahn
Grundzüge der Altbaierischen Münz- und Geldgeschichte (Teil 29b)
Über Bischof Eberhard und seine 19 Jahre währende Augsburger Bischofszeit († 25./26.Mai 1047) bieten die literarischen Quellen nur äußerst spärliche Nachrichten, so daß seinen Münzen besondere Aussagekraft zukommt. Kaiser Konrad II. scheint ihm die Ausübung des Münzrechts gleich bei der Belehnung 1029 zugestanden zu haben, wobei wie üblich der Regensburger Typ (MR 34-36) einzuhalten war. Während in Regensburg der Kaisername in der äußeren Rundlegende der Vorderseite erscheint, wurde er hier in den Innenschild verlegt. Auch da begegnen die drei Varianten: mit KVONRAD• um das Kreuz, oder in dessen Winkeln gekürzt K/V/O/N, mit oder ohne Punkte an den Kreuzenden.
Die Kombination der Namen Eberhard (in der äußeren Rundlegende) und Konrad könnte eine gemeinschaftliche Ausmünzung anzeigen, was auch deshalb vermutet werden kann, weil die Prägung von Münzen des Königsbüstentyps (MR 148, 149) kaum noch bis in die 1030er Jahren hineinrechnen dürfte (vgl. mt 10/2016, 160-162) und sich ein dementsprechendes Mengenverhältnis hinsichtlich der Oberstempelzahlen herausstellt (s.u.). Erst Konrads Sohn und Nachfolger, König Heinrich III., griff wieder darauf zurück (MR 153). Allerdings hatten die Obole (MR 152) zu wenig Platz für den Konradsnamen; sie könnten aber überhaupt allein auf Eberhards Konto gegangen sein.
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