Autor: Prof. Dr. Egon Könze
Die Gutscheine von Ämtern der Stadt Leipzig 1916-1923
Das Armenamt und das Kriegsunterstützungsamt der Stadt Leipzig gaben ab 1916 Gutscheine zum kostenlosen Bezug von Lebensmitteln, Leuchtstoffen und Heizmaterial für sozial schwache Personen und Familien aus. Später folgte dem auch das Ernährungsamt, Jugendamt, Jugendfürsorgeamt und Fürsorgeamt mit der Ausgabe derartiger Gutscheine. Unter Sammlern und in der Literatur über Notgeldscheine gibt es unterschiedliche Auffassungen zum Charakter dieser Scheine, vor allem dazu, ob es Notgeld ist oder nicht. Stellvertretend soll die Auffassung von Dr. Keller stehen, die bis heute von vielen Sammlern geteilt wird und auch in Katalogen über Notgeld zu finden ist.1 In seinem Katalog Kleingeldscheine 1916-1922 schreibt er dazu: „Vor Ausgabe der städtischen Notgeldscheine waren Unterstützungsscheine allgemein als Geld im Umlauf bis Mitte 1918.
Die später ausgegebenen Unterstützungsscheine, insbesondere alle Scheine des Fürsorgeamts, können jedoch nicht mehr als Notgeld angesehen werden und sind darum hier nicht verzeichnet; sie waren eben nur Bezugsscheine für Lebensmittel.“2 Offensichtlich sind mit „Unterstützungsscheine“ die o.g. Gutscheine gemeint. Nur: „Bezugsscheine“ waren es auf keinen Fall. Unter einem Bezugsschein versteht man im Allgemeinen nur die Berechtigung zum Bezug einer Ware, die man jedoch bezahlen muss. Mit den ausgegebenen Gutscheinen konnten aber ausgewählte Lebensmittel und Brennstoffe kostenlos empfangen werden.
Die Gutscheine von Ämtern der Stadt Leipzig 1916-1923…