Autor: Peter Neugebauer
Münzen der Weimarer Republik (Teil 7)
Schon ein Jahr nach Einführung der Rentenmark-Währung war die Stabilisierung von Währung und Wirtschaft so gut verlaufen, dass aus der Rentenmark durch einfachen Übergang die Reichsmark wurde. Bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 war der Aufschwung so gravierend, dass man diese Periode als die „Goldenen Zwanziger Jahre“ bezeichnete. Die Münzen der Reichsmark-Währung hatten die gleichen technischen Spezifikationen wie die der Münzen der Rentenmark- Währung.
Ab 1925 gab es als Neuerung silberne 2-Reichsmark- Münzen. Darüber hinaus wurden ab 1927 das silberne 5-Reichsmark-Stück (Eichbaum) und ab 1931 eine 3-Mark- Münze für den Umlauf eingeführt. 1932 kamen 4-Pfennig- Münzen hinzu. Die Münzprägungen erfolgten nach dem Münzgesetz vom 27.8.1924. In dem Gesetz wurde auch verankert, dass die 10- und 20-Mark-Goldstücke weiterhin Gültigkeit haben, ebenso die bronzenen 1- und 2-Pfennig-Münzen der Kaiserzeit. Diese Kleinmünzen wurden erst zum 1.3.1942 ungültig. So auch die Kleinmünzen der Weimarer Zeit, Renten- und Reichspfennig und die bronzenen Kleinmünzen des 3. Reiches. Diese Münzen waren damit zum Teil bis über 50 Jahre im Umlauf.
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