Autor: Helmut Caspar
Anlässe wurden verschwiegen
Das Deutsche Reich hat zwischen 1873 und 1901 keine regulären Gedenkmünzen geprägt. In die Lücke sprangen Medaillenproduzenten mit zahllosen Angeboten. Für den Verzicht gab es einige Gründe, denn nach der Ausgabe von Siegestalern von 1871 und wenigen anderen Gedenkmünzen nach der Einigung von 1871 wollte man offenbar Ruhe und Übersicht in das Münzwesen des neuen Deutschen Reiches bringen. Es mögen auch fiskalische Überlegungen eine Rolle gespielt habe, denn die Anfertigung neuer Münzstempel kostete einiges Geld. Mit den am 1. Juni 1900 in Kraft gesetzten Änderungen zum Münzgesetz von 1874 wurde das Verbot zur Prägung von Gedenkmünzen aufgehoben.
Ab 1901 konnten Zwei- und Fünf-Mark-Stücke, ab 1908 auch solche zu drei Mark als Gedenkmünzen geprägt werden, was dem Geist der Zeit mit dem Drang zu fürstlicher Selbstdarstellung entsprach. Die Berliner Münzblätter erklärten im Juli 1900, als Pläne zur Schaffung von Gedenkmünzen diskutiert wurden, kurz und bündig: „Die Ausführung zur Ermächtigung [diese zu prägen, H. C.] wird in weiten Kreisen mit Befriedigung aufgenommen werden“. Solche Stücke boten eine gute Möglichkeit, Botschaften und Bilder in weite Bevölkerungskreise zu tragen und damit propagandistische Effekte zu erzielen. Medaillen, auch wenn sie noch so edel gestaltet und aufwändig geprägt waren, konnten dieses Bedürfnis nicht befriedigen und reichten an die Möglichkeiten der Sonderprägungen nicht heran, mit denen man bezahlen konnte oder die man als Andenken beiseite legen konnte.
Anlässe wurden verschwiegen…