Mit Erlass des österr. FM vom 24. Februar 1849 wurde die „Anwendung ungarischer Banknoten im Verkehr“ verboten und etwas später ihre Annahme, die Weitergabe sowie ihr Besitz unter Strafe gestellt. „Kossuthscheine“ wurden eingezogen und auch öffentlich verbrannt. An ihre Stelle sollten die Anweisungen auf die ungarischen Landeseinkünfte treten, die aufgrund der Vernichtung ungarischer Noten aber auch zur Deckung der enormen Kriegskosten von österreichischer Seite ausgegeben wurden.
Es bestand Zwangskurs für alle Kronländer, auch im Privatverkehr. Erst danach anerkannte die österr.-ung. Bank diese Anweisungen g Tafel V. Ausgenommen war das Lombardisch-Venetianische Königreich. Gouverneur Kossuth verbot im Gegenzug im Namen der ungarischen Regierung die Annnahme dieser Anweisungen und gab weiterhin ungarische Noten aus.
ANWEISUNGEN AUF DIE UNGARISCHEN LANDESEINKÜNFTE…