Seit der Dezemberverfassung von 1867 war die Einrichtung eines Verwaltungsgerichtshofes vorgesehen. Ein entsprechendes Gesetz wurde am 22. Oktober 1875 eingebracht und knapp ein halbes Jahr darauf am 2. April 1876 kundgemacht. Am 2. Juli 1876 nahm der Hof seine Tätigkeit mit zu Beginn 12 Mitgliedern auf. Im ersten Jahr seiner Arbeit mussten 271 Fälle behandelt werden. Bis zum Ende der Monarchie stieg diese Zahl auf etwa 10.000 und die Mitgliederzahl hatte sich mit 49 mehr als vervierfacht.
Diese Medaille zeigt auf dem Avers die Frontansicht des Gebäudes, der ehemaligen Böhmischen Hofkanzlei. Der Revers nennt neben dem Datum der Tätigkeitsaufnahme auch noch den 26. Oktober.
V.L. Nummus, E-Live Auktion 18 (2022), Los 111.