Der Bau neuer öffentlicher Gebäude, wie Tempeln oder Märkten war in der griechischen Klassik eine öffentliche Angelegenheit, da diese Vorhaben generell mit den Geldern der polis bezahlt wurden. Darum musste auch an öffentlich zugänglichen Orten entsprechend darüber informiert werden. Von der Planung, über die Durchführung bis hin zum Ende des Bauvorhabens musste alles publik gemacht werden.
Eine dieser Dokumente, die uns bis heute noch erhalten blieb, ist die Bauvergabeordnung von Tegea aus der Mitte des 4. Jh. v. Chr., wie auch die hier gezeigte Hemidrachme aus Tegea. Auf der Vorderseite ist diese mit einer generellen Regelung beschrieben und auf der Rückseite mit Zahlungseingängen und -ausgängen. Unter anderem wird hier festgelegt, dass nicht mehr als zwei Unternehmer an dem Projekt arbeiten durften. Sofern diese Regelung gebrochen wurde und mehrere Unternehmer beteiligt waren, mussten diese jeweils 50 Drachmen Strafe zahlen. Anzeigen konnte dies jeder, wobei dem Anzeiger die Hälfte der Zahlung zugesprochen wurde.
Diesem spannenden Dokument widmet sich Sebastian Prignitz in seinem Aufsatz „Die altgriechische Bauvergabeordnung aus Tegea“.
Sebastian Prignitz, Die altgriechische Bauvergabeordnung aus Tegea. In: Klaus Rheidt – Werner Lorenz (Hrsg.), Groß Bauen (Birkhäuser 2018) S. 37-46.
Abbildung: LHS Numismatik AG, Auktion 96 (2006), Los 1730. (Zuschlag: 4.200 CHF).