Autor: Ingolf Eckert
Die Einführung der Reichsmünzen im Deutschen Reich im Zeitraum von 1871 bis ca. 1909 (Teil 11)
Außerkurssetzung von Münzen der deutschen Bundesstaaten Mit der ”Bekanntmachung, betreffend die Außerkurssetzung der Landesgoldmünzen und der landesgesetzlich den inländischen Münzen gleichgestellten ausländischen Goldmünzen” vom 06.12.1873 (RGBl. S. 375), wonach ab 01.04.1874 alle Goldmünzen, die keine Reichsgoldmünzen waren, nicht mehr als gesetzliche Zahlungsmittel galten, begann die stufenweise Einziehung der Landesmünzen.
Vom Spezialfall der bayerischen Heller abgesehen, verloren die letzten, vor der Einführung der Markwährung geprägten Landesmünzen mit Bekanntmachung vom 27.06.1907 (RGBl. S. 401) am 01.10.1907 ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmünzen. Mit Einführung des neuen Münzgesetzes am 01.06.1909 verloren am gleichen Tag auch die bereits als Sonderfall erwähnten bayerischen Heller ihre Zahlungskraft.
Die Einführung der Reichsmünzen im Deutschen Reich im Zeitraum von 1871 bis ca. 1909 (Teil 11)…