Autor: Adelheid Hahn-Zelleke & Wolfgang Hahn
Die Münzen der baierischen Herzöge 1506-1622 (Teil 2)
Unter Herzog Albrecht IV. war im Jahre 1506 für das baierische Herzogtum die Primogeniturordnung, die Erbfolge nach der Erstgeburt, beschlossen worden. Die nachfolgende Vormundschaftsregierung amtierte demgemäß nur für den ältesten Sohn, Wilhelm IV. Dessen jüngerer Bruder, Ludwig X., konnte jedoch mit Hilfe seiner Mutter, die eine Schwester des Kaisers Maximilian I. war, eine Mitregentschaft durchsetzen. Es wurde damit argumentiert, daß Ludwig schon vor der Einführung der Primogeniturordnung geboren worden sei. Die Gemeinschaftsregierung wurde in der Folge durch mehrere Verträge geregelt, zuerst im Oktober 1514. Sie war zunächst befristet, bis am 5. 2. 1525 eine Vereinbarung für „ewige Zeiten“ zustande kam. Die beiden Herzöge regierten zumeist einträchtig, bis zum Tode Ludwigs X. im Jahre 1545.
Sie unterhielten eine getrennte Hofhaltung – Wilhelm in München und Ludwig in Landshut.
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