Die Erste Tschechoslowakische Republik wurde nach dem Ende der Habsburger Monarchie am 28.10.1918 gegründet. Am 14.03.1939 erklärte sich die Slowakei als unabhängig, so dass de facto diese Erste Republik aufhörte, in dieser Form zu bestehen.
Unter Bruch des Münchener Abkommens von 1938 wurde durch Hitlerdeutschland im Jahre 1939 das verbleibende tschechische Gebiet als Protektorat Böhmen und Mähren an das Deutsche Reich angegliedert.
Die Münzprägungen für das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouvernement Polen
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