Autor: Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Hahn
Die „ober“-österreichische Münzprägung (in Tirol und den Vorlanden) im Namen Kaiser Rudolfs II. und der österreichischen Erzherzöge (1602-12/13)
Als es nach langjährigen Unterhandlungen endlich am 5. Februar 1602 im Vergleichswege zu einer Einigung über das Erbe des am 24. Januar 1595 verstorbenen Erzherzogs Ferdinand von Tirol kam, konnte dessen Neffe, Erzherzog Maximilian (III.), das Gubernium im Namen der anteilsberechtigten Erben übernehmen. Künftighin sollte mit dem Bild des Kaisers (Rudolfs II.) als Oberhaupt des Hauses geprägt werden, aber die Legende auch allgemein auf die Erzherzöge Bezug nehmen, d.h. es erscheint nun der Plural archiduces (und gegebenenfalls duces sowie comites), der dann auch noch durch ein einleitendes necnon („und auch“, „ingleichen“) verstärkt werden sollte.
Dem Gubernator, der als Hochmeister des Deutschen Ritterordens (seit 1590, belehnt am 9. November 1591) Reichsfürst und Inhaber eines Münzrechts war, gestattete der Kaiser im September 1603, „jeden 15. Zain des zu Hall einkommenden Silbers“ unter seinem Bild prägen zu lassen, was auf eine Ausprägung 14:1 hinauslaufen würde, aber natürlich einen Anteil am Münzgewinn bedeutet hat. Abgesehen davon, inwieweit und mit welchen Münzen Maximilian davon Gebrauch gemacht hat, erheben sich (zumindest für uns) münzrechtstheoretische Fragen.
Die „ober“-österreichische Münzprägung (in Tirol und den Vorlanden) im Namen Kaiser Rudolfs II. und der österreichischen Erzherzöge (1602-12/13)…