Bloß, weil manche Betriebe als Aktien-Gesellschaft eingeschrieben waren, bedeutete dies nicht, dass sie keine Gutscheine oder Notgeldscheine ausgeben konnten. Wie auch vielen privaten Betrieben stand es ihnen frei, unter Beachtung bestimmter Vorlagen, Gutscheine in den Umlauf zu bringen, die man bei Ihnen wieder in Bargeld einlösen konnte.
Die Gebrüder Dippe A.G. gab in mehreren Serien ab dem Jahr 1918 Gutscheine in verschiedenen Nominalstufen aus. Die Nominalstufen konnten hier von 5 Pfennig bis hin zu 20 Mark reichen. Die Einlösung dieser Scheine war jederzeit möglich, jedoch maximal bis zur bekanntgegebenen Frist, die in der „Bode-Zeitung“ ausgeschrieben wurde.
Teutoburger Münzauktion GmbH, Auktion 104 (2016), Los 1521. (Zuschlag: 45€).