Autor: Wilhelm Friehs
Historischen Wertpapiere (Teil 3)
Kleines Lexikon für den Liebhaber historischer Wertpapiere: Aktie: Durch Urkunde verbrieftes Anteilrecht am Vermögen einer Firma, die Rechte des Aktionärs werden durch das Aktiengesetz geschützt. Es gibt Inhaber-, Namens-, Stamm-, Vorzugsaktien. Aktienkapital: Das in Anteile (Aktien) zerlegte Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG). Allegorie: Sinnbild. Anleihen: Variable oder festverzinsliche Wertpapiere, welche sowohl von der öffentlichen Hand, wie Bund, Land oder Gemeinde, als langfristige Schuldverschreibungen begeben werden – auch Rentenwerte genannt. Werden auch von privaten Unternehmen zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ausgegeben, z.B. E-Werke, Bau von großen Freizeitzentren u.a. Arabeske: Pflanzenornament (Verzierungen auf Wertpapieren) Auflage: Die Auflagenhöhe kann man aus dem Aktienkapital ersehen.
Bei historischen Wertpapieren besonders wichtig ist aber die im Umlauf befindliche Menge eines Wertpapiers. Auslandsanleihen: Wertpapieremissionen inländischer Emittenten im Ausland. Baby Bonds: Schuldverschreibungen mit sehr kleinem Nominale, meist auch kleinformatig. Besonders in den USA verbreitet. Berichtigungsaktien: Bei zu hoher Rücklagenbildung wird ein Teil an Aufstockungs- oder Zusatzaktien begeben, werden oft fälschlicherweise Gratisaktien genannt. Die gesamten Eigenmittel der Gesellschaft werden dadurch nicht verändert. Die Beteiligung des Aktionärs bleibt gleich. Blankette: Gedrucktes, noch nicht begebenes, teilweise oder überhaupt nicht nummeriertes und/oder auch nur teilweise unterschriebenes Wertpapier.
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