Bei der ersten, der so genannten „statistischen“ Abstempelung wurden die Kronenscheine (ausgenommen 20K II. , 25, 200 und 10.000K) von den höchsten Behörden wie z. B. dem Finanzministerium ebenso gekennzeichnet, wie von Kreisen, Städten, Gemeinde, Ämtern, Gerichten, Militärstellen usw. und gezählt. Diese Abstempelungen sollten schon aufgrund eines Erlasses des Finanzministeriums vom 25.12.1918 beginnen, wurden aber am 8.1.1919 neuerlich angeordnet.
Jugoslawien
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