Was die Gültigkeit von Notgeldscheinen betraf, gab es viele Möglichkeiten diese festzulegen und öffentlich zu machen. In der direktesten Form wurde bereits auf den Scheinen das Gültigkeitsdatum aufgedruckt, bis zu dem man den Schein verwenden oder einlösen konnte. Manchmal wurde die Frist auch nachträglich öffentlich gemacht, etwa durch einen öffentlichen Aushang oder eine Kundmachung in Zeitschriften oder Amtsblättern.
Wenn nun aber die offizielle Frist schon abgelaufen war, die Scheine aber doch noch weiterverwendet werden sollten, gab es immer noch die Möglichkeit, die Frist zu verlängern. Diese beiden Notgeldscheine zu 50 und 75 Pfennig liefen ursprünglich am 1. April 1922 ab, doch wurden ihnen noch zwei weitere Monate bis zum 1. Juni durch eine Überstempelung gegeben.
Auktionshaus Christoph Gärtner, Auktion 37 (2017), Los 3772. (Zuschlag: 205€).