Ingolf Eckert, per e-Mail: Bei der Einführung der Reichsmünzen ab 1871 wurden nach und nach die zuvor geprägten Münzen außer Kurs gesetzt. Können Sie mir die genauen Daten nennen?
H. C.: Ich werde es versuchen, denn diesbezügliche Dokumente sind mir nicht zugänglich. Ich müsste die wohl im Bundesarchiv befindlichen Akten der Reichsregierung studieren. Über die Einziehung und Einschmelzung der alten, noch aus der Zeit des 1815 gegründeten Deutschen Bundes stammenden Geldstücke und Banknoten geben das Münzgesetz vom 9. Juli 1873 und weitere Dokumente Auskunft, nachzulesen in dem Buch von Karl-Dieter Seidel „Die deutsche Münzgesetzgebung seit 1871. Münzen – Papiergeld und Notenbanken“. Die Artikel 8 und 10 bestimmen die Modalitäten der Einziehung und Außerkurssetzung. Die betreffenden Bestimmungen wurden im Reichsgesetzblatt sowie Verordnungen der Landesregierungen publiziert. Man müsste diese studieren und bekäme heraus, wann etwa die Hamburger Dukaten mit dem stehenden Ritter, preußische und sächsische Silbergroschen, sächsische Kronen und Sophiendukaten und weitere Münzen, nach denen Sie fragen, außer Kurs gesetzt wurden und wie man den Einlieferern die eingezogenen Geldstücke berechnet hat. Ich müsste, um dort zu „stöbern“, in das Geheime Staatsarchiv Berlin-Dahlem, die Berliner Staatsbibliothek oder die Bibliothek des Deutschen Bundestags gehen, aber das ist mir wegen coronabedingter Einschränkungen im Moment leider nicht möglich.
Leser fragen – Helmut Caspar antwortet
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