In diesem Kapitel werden die Herzogtümer und ihre Vorgänger behandelt, die bis zum Ende der Berichtsperiode (1500) diesen
Titel verliehen bekommen haben.
Die Herzogswürde wurde vom König als Lehen vergeben. Zunächst bezog sich das auf die Stammesherzogtümer bzw. ihre Nachfolger (s. Kap. 10). Doch dann erhoben die Könige auch territorial bestimmte Grafschaften verschiedener Dynastien in den Herzogsstand.
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