Heute sind die! Nationalfarben Schwarz-Rot-Gold! selbstverständliches Symbol der Bundesrepublik Deutschland. Als einziges deutsches Staatssymbol ist die Bundesflagge im Grundgesetz (Artikel 22 Absatz 2) verankert. Sie begegnet uns bei feierlichen Anlässen, internationalen Sportereignissen, aber auch im Alltag, zum Beispiel an öffentlichen Gebäuden.
Als vor 100 Jahren, am Mittwoch, 3. Juli 1919, die Abgeordneten der Weimarer Nationalversammlung Schwarz-Rot-Gold zu den Nationalfarben der ersten deutschen Republik bestimmten, war diese Entscheidung nicht unumstritten.
Nationalversammlung stimtt Reichsfarben Schwarz-Rot-Gold zu
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