Mit dem deutschen Zollverein als treibende Kraft gab Preußen Anfang des 19. Jahrhunderts sogenannte Tresorscheine aus, nach dem Nominalsystem Taler Courant nach dem Münzfuß vom 1764. Tresorscheine, wie diese aus Preußen, unterlagen keinem Annahmezwang. Man konnte mit ihnen jedoch staatliche Abgaben zahlen.
Diese Scheine waren laut Angabe „Geltend in allen Zahlungen für voll“, demnach gleich anzunehmen wie das zeitgenössische, durch den Edelmetallgehalt wertgedeckte Münzgeld. So konnte man sie theoretisch auch jederzeit gegen Silber umtauschen. Das änderte allerdings nichts daran, dass die Bevölkerung diesen Scheinen misstraute, da man aus jüngster Vergangenheit auch wusste, dass die französischen Assignaten kein gutes Ende nahmen.
Teutoburger Münzauktion GmbH, Auktion 104 (2016), Los 1004. (Zuschlag: 400€)