Autor: Heinrich Kettler
Reichsstädte, Freie Reichsstädte und Hansestädte im Römisch-Deutschen Reich
Reichsstädte waren im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation alle Städte, die nur dem Kaiser und nicht einem Landesherrn unterstanden. Im süddeutschen Raum existierten um 1250 etwa 70 Reichsstädte, in Norddeutschland hingegen nur sehr wenige. Die Reichsstädte mussten bei Bedarf den königlichen bzw. kaiserlichen Hof beherbergen, Steuern und Heerfolge leisten. Ursprünglich wurden sie von Amtsleuten wie Reichsvogt oder Burggraf verwaltet. Mit dem Niedergang des Königtums ab Mitte des 13. Jahrhunderts (Zeit des Faustrechts) erlangten die Reichsstädte ihre Selbstverwaltung und äußere Autonomie.
Seit 1489 sind sie auch vollberechtigte Mitglieder im Reichstag. Sie verfügten früh über eine militärische Macht, über Münz- Zoll- und Geleitrechte. Von den etwa 80 Reichsstädten sind die Freien Reichsstädte zu unterscheiden, die die bischöfliche Stadtherrschaft abgeschüttelt hatten und direkt dem Reich unterstanden. Diese Freien Städte waren jedoch nicht zu den regelmäßigen Leistungen der Reichsstädte verpflichtet. Solche Städte waren beispielsweise Speyer, Worms, Mainz und Köln. Die Bezeichnung Freie Reichsstadt wurde dann im Laufe der Zeit auch für die Reichsstädte übernommen.
Reichsstädte, Freie Reichsstädte und Hansestädte im Römisch-Deutschen Reich…