„Straßenbahngeld“ ordnen Berufsnumismatiker und Münzensammler dem Bereich „Notgeld“ zu. Wohl die bekanntesten „Straßenbahnmarken“, wie dieses Bargeld auch genannt wird, berechtigten ab Mitte des Jahres 1921, also ziemlich genau vor einhundert Jahren, in den beiden nachbarlichen Großstädten Nürnberg und Fürth ausschließlich zum Fahren mit der Tram.
Ansonsten waren sie jedoch kein gültiges Zahlungsmittel. Nicht einmal die Fahrgäste waren verpflichtet, die Stücke als Wechselgeld anzunehmen. Wegen ihrer lokalen Motive wurden sie sehr gerne gesammelt.
Strassenbahngeld